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   FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11   

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https://dejure.org/2012,37977
FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11 (https://dejure.org/2012,37977)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2012 - 1 K 218/11 (https://dejure.org/2012,37977)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2012 - 1 K 218/11 (https://dejure.org/2012,37977)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei Abgabe kostenloser Handys gegen Zahlung erhöhter Mobilfunkgebühren und Erhalt erhöhter Vermittlungsgebühr

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von ohne Zuzahlung abgegebenen Handys als unentgeltliche Zuwendung der Umsatzsteuer; Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbesteuerung beim Erhalt eines Kunden vom Vermittler eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei kostenloser Überlassung von Mobilfunkgeräten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages erhöhte Provisionszahlung der Mobilfunkgesellschaft als Entgelt von dritter Seite

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei kostenloser Überlassung von Mobilfunkgeräten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages - erhöhte Provisionszahlung der Mobilfunkgesellschaft als Entgelt von dritter Seite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Kostenlose" Handys und Zugaben als unentgeltliche Wertabgabe?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei Lieferung kostenloser Mobiltelefone gegen Zahlung erhöhter Mobilfunkgebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Ob die Zahlung des Dritten zugleich Teil eines anderen Geschäftsvorganges ist, spielt keine Rolle (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BStBl II 2003, 210).

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, m.w.N.).

  • FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12

    Zur Annahme eines Entgelts von dritter Seite in Fällen der Vermittlung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Die durch die Handylieferung der Kl ausgelöste erhöhte Provision des MFU ist damit kein Entgelt für die bereits mit der (Basis-)Provision abgegoltenen Vermittlungsleistung der Kl an das MFU, sondern für die Lieferung des Handys an die Kunden (vgl. FG Saarland, Beschluss vom 30. August 2012 1 V 1116/12, StE 2012, 631).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 - Tolsma-, Slg. 1994, 743, 753; vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 - Primback Ltd.-, Slg. 2001, 3833 m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Von diesem Grundsatz hat der BFH nur bei Leistungen von Organträger und Organgesellschaft eine Ausnahme gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 2008 XI R 74/07, BStBl II S. 256).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Das Umsatzsteuersystem ist aber darauf angelegt, dass nur der Endverbraucher wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet wird (vgl. EuGH-Urteil vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324, BFH-Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BStBl II 2006, 479).
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Leistungen verschiedener Unternehmer sind auch dann jeweils für sich zu beurteilen, wenn sie gegenüber demselben Leistungsempfänger erbracht werden und die weiteren Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung erfüllt sind (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BFHE 164, 482, BStBl II 1991, 737; vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316; BFH-Beschluss vom 18. April 2007 V B 157/05, BFH/NV 2007, 1544).
  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Das Umsatzsteuersystem ist aber darauf angelegt, dass nur der Endverbraucher wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet wird (vgl. EuGH-Urteil vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324, BFH-Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BStBl II 2006, 479).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst der Entnahmetatbestand nicht nur unentgeltliche Zuwendungen für unternehmensfremde, sondern auch für unternehmerische Zwecke (EuGH-Urteil vom 27. April 1999 C-48/97 - Kuwait Petroleum - ,Slg. 1999, I-2323).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 14/09

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Bei der Zahlung des Dritten darf es sich aber nicht um ein Entgelt für eine an ihn erbrachte Leistung handeln (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BStBl II 2012, 428).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 60/07

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11
    Eine Zuwendung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BStBl II 2008, 721).
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

  • BFH, 18.04.2007 - V B 157/05

    USt; einheitliche Leistung; mehrere Unternehmer

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05

    Unentgeltliche Abgabe von Handys durch den Vermittler von Mobilfunkverträgen als

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 241 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    In gleicher Weise hat das FG Baden-Württemberg bei vergleichbarem Sachverhalt mit Urteil 26. September 2012 (1 K 218/11, EFG 2013, 241, insoweit bestätigt durch das nachfolgende BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013 XI R 39/12, BStBl II 2014, 1024) entschieden.

    Denn umsatzsteuerrechtlich sind Leistungen verschiedener Unternehmer - wie hier - auch dann jeweils für sich zu beurteilen, wenn sie gegenüber demselben Leistungsempfänger erbracht werden (BFH, Urteil vom 16. Oktober 2013 XI R 39/12, BStBl II 2014, 1024 m.w.N.; ebenso die Vorinstanz, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2012 1 K 218/11, EFG 2013, 241).

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